Pflege lt. SGB V

Behandlungspflege (auf ärztliche Anordnung)

  • Fachgerechte Vorbereitung und Durchführung subkutaner und intramuskulärer Injektionen
  • Fachgerechte Lagerung und Verabreichung von Arzneimitteln unter Beachtung der Indikation und möglicher Nebenwirkungen
  • Fachgerechte Versorgung von Wunden durch eine qualifizierte Wundfachschwester in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten
  • Fachgerechte Anlage und Wechsel von Verbänden (z. B. Kompressionsverbände)
  • Durchführung von Prophylaxemaßnahmen, insbesondere bei Sturz, Thrombose, Pneumonie, Dekubitus, Kontrakturen und Inkontinenz
  • Erkennen von Gefährdungen im Pflegeprozess und in Zusammenarbeit mit dem Arzt geeignete Maßnahmen einleiten