Wann ist jemand pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
(Quelle: Musterbedingungen der Privaten Pflegeversicherungen von 1996).

Weitere Infos zur Pflegebedürftigkeit

  • Was bedeutet das im Einzelnen?
  • Sie brauchen Hilfe bei der Körperpflege?
  • Sie brauchen Hilfe beim Einkauf?
  • Sie können Ihre Mahlzeiten nicht allein zubereiten?
  • Sie können ohne Hilfe die Wohnung nicht mehr verlassen?
  • Sie können Ihre Hauswirtschaft nicht mehr allein bewältigen?
  • Sollten Sie mehrere dieser Fragen mit ja beantworten können, besteht eventuell eine Pflegebedürftigkeit. Beraten Sie sich mit Ihren Angehörigen und Ihrem Arzt.
  • Der Antrag auf Pflegeleistungen muss bei der Pflegekasse gestellt werden, Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Pflegekasse.

Selbstverständlich sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrages gerne behilflich.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen kündigt seinen Besuch zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit schriftlich bei Ihnen an.
Diese Begutachtung ist ausschlaggebend für die Einstufung in eine Pflegestufe.
Wir sind gerne bereit Ihnen bei diesem Termin zur Seite zu stehen.
Eine ausführliche und lückenlose Dokumentation bereits erbrachter Pflegeleistungen einer Pflegeperson oder eines Pflegedienstes ist hierbei von Vorteil.

Aufgrund des vom MDK erstellten Gutachtens wird über Ihren Antrag auf Pflegeleistungen entschieden und das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Gegen diesen Bescheid ist ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen möglich.

Unsere Mitarbeiter sind jederzeit gerne bereit Ihnen, alle Fragen diesbezüglich zu beantworten. Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder stehen Ihnen in unserer Dienstselle zur Verfügung. Diese Beratung ist selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.